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  • Inklusion im E-Commerce: Was Shopbetreiber unbedingt wissen müssen
Veröffentlicht am 13. Juni 2024 von Jessika Fichtel
Inklusion im E-Commerce

Menschen mit Behinderung müssen sich nicht nur in der analogen Welt täglich mit den unterschiedlichsten Barrieren auseinandersetzen. Auch online stoßen sie immer wieder auf Hindernisse, die ihnen Teilhabe und Selbstständigkeit erschweren oder gar unmöglich machen. Damit sich dies in Zukunft ändert und die digitalen Barrieren nach und nach abgebaut werden, gibt es das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – kurz: BFSG. Dieses bringt ab Juni 2025 umfangreiche Neuerungen für Onlinehändler:innen mit sich. Welche genau das sind, was Inklusion im E-Commerce überhaupt bedeutet und wie Barrierefreiheit in der Praxis umgesetzt werden kann, verrät Ihnen der nachfolgende Beitrag.

BFSG: Barrierefreiheit wird zur Pflicht

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Das Gesetz verpflichtet erstmals privatwirtschaftliche Unternehmen, beispielsweise Onlineshops, ihre Webangebote inklusiv zu gestalten und somit auch Menschen mit Behinderungen und/oder motorischen Einschränkungen zugänglich zu machen.

Lesetipp: Auf impulse.de finden Sie einen umfangreichen Leitfaden, der aus unserer Sicht alle wichtigen Informationen zum BFSG für Onlinehändler:innen zusammenfasst.

Dass ein Gesetz wie das BFSG dringend benötigt wird, stellte beispielsweise die Aktion Mensch 2023 mit ihrer Untersuchung „Wie barrierefrei sind deutsche Onlineshops?“ unter Beweis. Das Ergebnis: 75 % der 78 Shops, die genauer unter die Lupe genommen wurden, sind nicht inklusiv und ermöglichen Menschen mit Behinderung somit keine digitale Teilhabe.

Was bedeutet Barrierefreiheit im E-Commerce?

Damit alle Menschen einen Onlineshop problemlos nutzen können, muss er (möglichst) barrierefrei sein. Doch was bedeutet das?

Menschen mit Behinderungen und motorischen Einschränkungen müssen in der Lage sein, einen Shop selbstständig, also ohne Hilfe einer anderen Person, zu finden und zu bedienen – und zwar vor der Suche einzelner Produkte über die Nutzung des Supports bis hin zum Checkout.

Während sehbehinderte Menschen hierfür vor allem Screenreader und Vergrößerungsprogramme nutzen, sind hörbehinderte auf Untertitel bei Audio-Inhalten angewiesen. Motorisch eingeschränkte Menschen wiederum müssen eine Webseite mit einer speziellen Tastatur bedienen können. Noch besser ist es, wenn eine Augen- und/oder Sprachsteuerung möglich ist.

Grundsätzlich gilt der Leitsatz: Teilhabe am digitalen Leben muss allen Menschen ermöglicht werden.

Wie funktioniert Barrierefreiheit im Onlinehandel?

Wenn eines sicher ist, dann das: Sie als Onlinehändler:in sollten nicht erst bis zum 28. Juni 2025 warten, ehe Sie ihren Shop inklusiv gestalten. Doch wie funktioniert das in der Praxis? Worauf müssen Sie achten, damit Ihr Shop barrierefrei wird?

Unsere Übersicht verrät es Ihnen:

  • Bedienung per Tastatur (= Grundvoraussetzung für digitale Barrierefreiheit)
  • leichte Sprache / einfache Sprache verwenden
  • hohe Kontraste für Schriften und Hintergründe wählen
  • gut lesbare Schriftarten und -größen verwenden
  • Anpassung der Schriftgröße ermöglichen
  • Anpassung der Zeichen- und Zeilenabstände ermöglichen
  • Pausieren von multimedialen Inhalten (Videos) ermöglichen
  • Untertitel bei multimedialen Inhalten (auch und v.a. bei Social Media)
  • Alternativ-Texte für Bilder, die von einem Screenreader vorgelesen werden können
  • Alternativ-Texte für Social Media-Inhalte
  • Vergrößerung von Bildern ermöglichen (bei gleichbleibend guter Qualität)
  • Beschriftungen von Links, Buttons und Formularen, die von einem Screenreader vorgelesen werden können
  • verschiedene Kontaktwege
  • intuitive Bedienung
  • Mindestgröße und Mindestabstand einzelner Elemente, bspw. Buttons
  • verständliche Beschriftung von Formularfeldern

Barrierefreiheit als Chance verstehen

Ehe Sie anfangen, sich über die anstehende Gesetzesänderung und die damit einhergehende Mehrarbeit zu ärgern, möchten wir Sie dazu ermutigen, das BFSG und Inklusion im Onlinehandel als Chance zu verstehen.

Indem Sie Ihren Onlineshop barrierefrei machen,

  • sprechen Sie neue Zielgruppen an (nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch ältere Menschen sowie Menschen mit temporären Einschränkungen)
  • verbessern Sie Ihre User Experience, was wiederum zu besseren SEO-Rankings führt (ein klares Design, intuitive Nutzung und eine gute Struktur gefallen schließlich allen Kund:innen)

Jessika Fichtel

Jessika Fichtel arbeitet seit 2015 als freiberufliche Texterin und hat sich in dieser Zeit auf den Bereich Corporate Blogging spezialisiert. Neben digitalen Themen wie E-Commerce und Social Media schreibt sie auch über Nachhaltigkeit und Elternschaft.

www.jf-texte.de

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