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Veröffentlicht am 1. Januar 2017 von Daniel Peters
Diese Herausforderungen erwarten Sie als Shop-Betreiber 2017

Wie jedes Jahr hält auch das neue Jahr 2017 wieder so einige Herausforderungen für Shop-Betreiber bereit. In dieser Linksammlung sind die Trends im E-Commerce 2017 und die gesetzlichen Änderungen kompakt zusammengefasst.

Wenn Sie einen Online-Shop betreiben, ist diese Auflistung wahrscheinlich genau die richtige für Sie und wird Sie 2017 betreffen (zumindest teilweise).

E-Commerce-Trends 2017

Seit einigen Monaten gibt es mehr und mehr Artikel über E-Commerce-Trends 2017. Eine kleine Auswahl der wichtigsten Trends finden Sie unter diesen Links.

Farbige Buntstifte (Foto: picdrop.com)

7 wichtige E-Commerce Trends für 2017(Brandwatch.com)

In diesem Artikel von Brandwatch finden Sie die Trendthemen: Chatbots, Künstliche Intelligenz, Mobile. Mobile. Mobile., Mobile Bezahlmöglichkeiten und Treue-Apps, Personalisierung und Kundenanpassung, Zunahme von Same Day Delivery, Social Selling

Link: https://www.brandwatch.com/de/2016/12/7-wichtige-e-commerce-trends-fuer-2017/

Ist Ihnen das zu technisch?

Dann ist vielleicht der folgende Artikel eher nach Ihrem Geschmack.

eCommerce 2017: Auf diese 5 Trends sollten sich Shopbetreiber vorbereiten (Dixeno.com)

Dixeno ist eine Shop-Agentur und hält die folgenden Themen für die größten Trends 2017: Mobile SEO wird immer wichtiger, Kaufprozess und Customer Journey, Ausbau von Social-Media-Marketing, Bewegtbilder für Emotionen, Bewertungen als Vertrauensbasis

Neben diesen Trends, die sich im Wesentlichen im sichtbaren Teil Ihres Shops befinden, gibt es noch ein paar gesetzliche Änderungen oder Regelungen, die 2017 in Kraft treten werden.

Link: http://www.dixeno.de/ecommerce-trends-2017/

Gesetzliche Änderungen für Shop-Betreiber 2017

Amerikanische Briefkästen (Foto: picdrop.com)

GoBD gilt ab 01.01.2017 für die meisten Onlinehändler uneingeschränkt

Ab dem 01.01.2017 sieht der Gesetzgeber vor, dass nahezu alle Unternehmen uneingeschränkt den Verordnungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form so­wie zum Datenzugriff) folgen müssen.

Daher sollten Sie unbedingt prüfen, ob Sie bereits alle Punkte in der Verordnung erfüllen oder noch Ergänzungen vornehmen müssen (zum Beispiel die Erstellung einer Verfahrensdokumentation). Onlinehändler, die auch eine Kasse einsetzen, sollten hier besonders genau prüfen.

Link: http://www.it-business.de/gobd-die-galgenfrist-laeuft-a-543576/

Archivierung von E-Mails

Die Archivierungspflicht von geschäftlichen Dokumenten betrifft nicht nur Shop-Betreiber.

Am 01.01.2017 tritt eine weitere Regelung in Kraft, die zum Archivieren von geschäftlichen E-Mails verpflichtet.

Ecommerce.jetzt schreibt in diesem Artikel über Einzelheiten zur Archivierung von geschäftlichen E-Mails.

Link: https://www.ecommerce.jetzt/archivierung-von-emails/

Extra: PDF-Merkblatt der IHK Hannover zu den Aufbewahrungspflichten für Gewerbetreibende

Neue Hinweispflichten für alle Shopbetreiber zur OS-Plattform und Nährwertkennzeichnung

Im epages blog gibt es einen interessanten Artikel zu weiteren gesetzlichen Änderungen.

Dazu gehört zum einen die Erklärung zur Bereitschaft zur Teilnahme an einer Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform). Die Plattform ging schon 2016 an den Start und dürfte bei vielen Shop-Betreiber schon in Ihren Webseiten integriert worden sein.

Zum anderen gibt es seit 13.12.2016 eine Verpflichtung zur Nährwertkennzeichnung für Lebensmittel-Onlinehändler.

Nachzulesen sind die Einzelheiten im epages blog

Link: https://blog.epages.com/de/onlinerecht-das-muessen-shopbetreiber-jetzt-wissen/

Optimierung und Automatisierung 2017

Mit Hilfe von Automatisierungen und Schnittstellen werden viele Prozesse heute schon automatisiert. Dazu gehören zum Beispiel die automatische Übertragung von neuen Bestellungen in die Warenwirtschaft oder der Abgleich von Beständen zwischen Online-Shop und dem Lager.

Auch 2017 wird die Automatisierung weiter zunehmen – das ist sicher.

Analyse von Traffic auf dem Smartphone (Foto: picdrop.com)

Um wettbewerbsfähig zu bleiben und auch den Erwartungen der Kunden zu entsprechen, sollten automatisierbare Arbeitsschritte, die noch manuell durchgeführt werden, schleunigst auf den Prüfstand gestellt werden.

Sie werden dabei bestimmt Prozesse entdecken, die schon längst hätten automatisiert werden sollten, aber im Trubel des Alltags zurückgestellt worden sind. Vielleicht finden Sie sogar Arbeitsweisen, die in der aktuellen Form gar nicht zukunftsfähig sind und schleunigst geändert werden müssen.

Bedenken Sie auch, dass bei manchen Arbeitsweisen auch über Grundsätzliches nachgedacht werden sollte: Sonst machen Sie aus dem schlechten manuellen Prozess einen schlechten automatischen Prozess.

Das gute ist: Als Online-Händler können Sie sich oft schon vorhandene Technologien zu Nutze machen und weitere Arbeitsschritte vereinfachen und vor allem beschleunigen.

Die Stichwörter dazu sind: Digitalisierung, Digitale Transformation und Industrie 4.0

Einen interessanten Artikel dazu hat Ralf Westphal geschrieben:

Link: https://medium.com/@ralfw/niemand-hat-die-absicht-alles-zu-automatisieren-e310f38853ec

B2B E-Commerce

Erwartet uns 2017 ein riesiges, neues Geschäftsfeld im breiten E-Commerce-Markt?

In die Zukunft schauen lässt sich wohl kaum, aber es deutet vieles darauf hin.

Nachdem es schon in den USA erfolgreich erprobt wurde, startet zum Beispiel Amazon mit einer eigenen B2B-E-Commerce-Plattform auch in Deutschland.

Einkaufswagen (Foto: picdrop.com)

Das Online-Magazin t3n beschreibt den neuen Trend als nichts Geringeres als "Das nächste große Ding im Online-Handel": http://t3n.de/magazin/e-commerce-fuer-b2b-237228/

Dadurch können viele Unternehmen von den Vorteilen des B2C-Online-Handels auch im B2B profitieren – allen voran Hersteller und Endkunden. Großhändler hingegen könnten sich als spezialisierte Online-Marktplätze für verschiedene Hersteller etablieren und damit bei der Digitalisierung unterstützen.

Entscheidender Unterschied zum B2C-Shop ist, dass viel mehr auf die Besonderheiten im B2B-Handel geachtet werden muss. Dazu gehören oft komplexe Preis-Berechnungen und verschiedene Liefer- und Rechnungsadressen und Zahlungs-Konditionen.

Auf kundengerechte Schnittstellen sollte daher gleich zu Beginn geachtet werden.

Zum Beispiel wäre es hilfreich, wenn der Online-Shop Bestellungen auch in Dateiform entgegennimmt und zum Beispiel Bestellbestätigungen mit maschinenlesbaren Daten anreichert. Dies erleichtert die automatische Verarbeitung in ERP-Systemen.

Fazit

2017 hält einige Herausforderungen und neue Trends für Online-Händler, aber vor allem neue Chancen bereit, die schon jetzt bekannt sind, aber erst 2017 so richtig in Fahrt kommen werden.

Welche Überraschungen das neue Jahr darüber hinaus noch bringt, steht in den Sternen…

Ich wünsche Ihnen in diesem Sinne ein frohes neues Jahr 2017 und dass Sie Ihre beruflichen und privaten Ziele erreichen werden.

Wenn Sie 2017 Projekte zur Digitalisierung oder Automatisierung Ihres E-Commerce planen, sprechen Sie mich gern an und lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten.

Daniel Peters

Daniel Peters ist selbstständiger Software-Entwickler aus Hamburg. Er ist spezialisiert auf E-Commerce-Schnittstellen und entwickelt Software zum Verbinden von Warenwirtschaftssystemen mit Onlineshops und Marktplätzen. Zudem berät er Onlinehändler, E-Commerce-Agenturen und Softwarehersteller bei der Implementierung von Schnittstellensoftware im E-Commerce-Umfeld.

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