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Veröffentlicht am 17. Juni 2020 von Daniel Peters
Corona-Konjunkturpaket: Wie Sie die MwSt. in Online-Shops ändern und worauf Sie achten müssen

Anfang Juni 2020 hat wurde im Koalitionsausschuss über ein Konjunkturpaket im Rahmen der Corona-Hilfen in der Bundesrepublik Deutschland entschieden, das auch eine Senkung der Mehrwertsteuer einschließt.

Nahezu alle Unternehmen in Deutschland sind von der geplanten vorübergehenden Reduzierung der Mehrwertsteuer betroffen und müssen ihre IT-Systeme anpassen. Dies trifft natürlich auch auf den Online-Handel zu.

In diesem Artikel gehe ich auf die Besonderheiten im Rahmen der Mehrwertsteuersenkung ein, zeige auf, welche Möglichkeiten die Shop-Systeme bieten und gebe Tipps zu alternativen Möglichkeiten.

In diesem Artikel finden Sie Informationen zu Mehrwertsteuer-Einstellungen für folgende Shop-Systeme:

  • Shopware 5
  • Shopware 6
  • WooCommerce
  • Gambio
  • Shopify
  • xt:Commerce

Konjunkturpaket

Ziel ist es unter anderem die Wirtschaft anzukurbeln und in dem Zusammenhang die Mehrwertsteuer für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 zu senken. Der volle Steuersatz in Höhe von 19% soll auf 16% und der verminderte Steuersatz von 7% auf 5% reduziert werden.

„Zur Senkung der Mehrwertsteuer sagte Vizekanzler Olaf Scholz (SPD), er erwarte, dass die Wirtschaft sie nicht zu ihrem Vorteil nutze, sondern an die Bürger weitergebe.“ (Quelle: tagesschau.de)

Gewerbetreibende und Unternehmen entscheiden am Ende allerdings selbst darüber, ob sie die Bruttopreise in der Form reduzieren können und wollen. Zum Teil gelten auch andere Vereinbarungen oder Verpflichtungen zu einer Preisbindung, die eine einfache Reduzierung des Bruttopreises nicht möglich machen.

Wichtig: Nach aktuellem Stand gibt es allerdings kein Gesetz bzw. ist mir keines bekannt. Das heißt, es kann ich sich in Detailfragen noch einiges ändern. Mit dem BMF-Schreiben vom 30.06.2020 gibt es nun offizielle Informationen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-06-30-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020-final.html

Hinweis: Dies ist keine Steuerberatung

Die im Rahmen dieses Blog-Artikels zur Verfügung gestellten Informationen wurden sorgfältig recherchiert und werden nach Möglichkeit vollständig und aktuell gehalten. Ich übernehme jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.

Dieser Blog-Artikel dient lediglich allgemeinen Informationszwecken. Ich bin kein Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Die im Blog-Artikel vermittelten Informationen stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und können insbesondere auch keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigen. Durch die Nutzung dieses Artikels oder eine anschließende Kontaktaufnahme kommt kein Vertrag mit dem Autor zustande.

**Bitte fragen Sie zu allen steuerlichen und rechtlichen Details immer Ihre Steuerberaterin oder Steuerberater bzw. Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt.**

Was bedeutet das Konjunkturpaket für den Online-Handel?

Für den Online-Handel bedeutet die temporäre Mehrwertsteuer-Senkung gleich mehrere Baustellen:

Es ist nicht nur ein Buchhaltungs-Thema, es sind auch interne Prozesse und das Marketing betroffen.

  • So sind neben dem Online-Shop ebenfalls die Steuersätze in der Buchhaltungs-Software in der Regel zu ändern.
  • Für interne Prozesse kann es bedeuten, dass die Preispflege und Bestellabwicklung zum 01.07.2020 und zum 31.12.2020 stocken und manuell geprüft werden muss.
  • Im Marketing kann man sich die Steuer-Senkung eventuell zu Nutze machen und den Käuferinnen und Käufern bestimmte Angebote offerieren (zum Beispiel könnte ein Hinweis nützlich sein, dass die günstigere Steuer an Kundinnen und Kunden weitergegeben werden).

In jedem Fall kommt einiges an Anpassungs-Aufwand auf den Online-Handel zu – und das sogar zwei Mal, da Ende des Jahres voraussichtlich wieder der vorherige Steuersatz vom 19% bzw. 7% gilt.

Für die Umsetzung der Mehrwertsteuer-Senkung gibt es verschiedene Varianten, die je nach Shop-System unterschiedlich gut umsetzen lassen.

Variante #1
Umsatzsteuer-Vorteil wird an den Kunden weitergegeben (niedrigerer Bruttopreis)

Dies scheint jene Variante zu sein, welche der Gesetzgeber bei dem Beschluss des Konjunkturpakets im Sinne hatte.

Wenn der Umsatzsteuer-Vorteil an Käuferinnen und Käufer weitergegeben werden soll, profitieren Endverbraucher von einer Reduzierung des Preises.

Beispiel:

  Vor dem 01.07.2020 Ab dem 01.07.2020
Bruttopreis EUR 119,00 EUR 116,00
Steuersatz 19% 16%
Steuerbetrag EUR 19,00 EUR 16,00
Nettopreis EUR 100,00 EUR 100,00

Vorteile:

  • Kaufanreiz durch niedrigere Preise für Endverbraucher
  • Die Nettopreise für Geschäftskunden bleiben gleich

Nachteile:

  • Der Aufwand für die Anpassung muss vollständig durch den Online-Handel getragen werden.
  • Die Bruttopreise sind „krumm“

Ob diese Reduzierung in der Kürze der Zeit so einfach möglich sein wird, entscheiden neben dem Willen auch die Möglichkeiten in dem jeweiligen Shop-System. Dies ist in der Regel nur dann einfach umzusetzen, wenn der Shop intern mit Nettopreisen arbeitet.

Variante #2
Umsatzsteuer verbleibt beim Händler (höhere Nettopreise)

Die zweite Variante wäre es, die Bruttopreise beizubehalten und lediglich einen anderen Steuersatz bei der Berechnung des Nettopreises anzusetzen.

  Vor dem 01.07.2020 Ab dem 01.07.2020
Bruttopreis EUR 119,00 EUR 119,00
Steuersatz 19% 16%
Steuerbetrag EUR 19,00 EUR 16,41
Nettopreis EUR 100,00 EUR 102,59

Vorteile:

  • Es müssen keine Preise geändert werden und die Preise bleiben „gerade“.
  • Die Marge erhöht sich, da weniger Umsatzsteuer abgeführt werden muss.

Nachteil:

  • Die Nettopreise für Geschäftskunden erhöhen sich.

In vielen Fällen wird diese Variante die am schnellsten umsetzbare Möglichkeit sein, um die neue Umsatzsteuer zu berechnen.

Variante #3
Bruttopreise bleiben gleich, aber alle Kunden erhalten einen Sofortrabatt in Höhe der MwSt.-Senkung bis zum 31.12.2020

Fall Sie die Steuersenkung an Endkunden weitergeben möchten, aber die Umstellung mit sehr viel Aufwand verbunden wäre, gibt es noch eine weitere Möglichkeit.

Die meisten Shopsysteme bieten eine Funktion an, automatische Rabatte auf den gesamten Warenkorb zu gewähren.

  Vor dem 01.07.2020 Ab dem 01.07.2020
Bruttopreis EUR 119,00 EUR 119,00
Warenkorb-Rabatt 0% 2,521% vom Brutto =
EUR -3,00
Steuersatz 19% 16%
Steuerbetrag EUR 19,00 EUR 16,00
Nettopreis EUR 100,00 EUR 100,00

Gewerbetreibende erhalten so den gleichen Nettopreis wie zuvor und Endverbraucher erhalten einen Rabatt.

Vorteile:

  • Es müssen keine Preise geändert werden und die Preise bleiben „gerade“.
  • Die Umsatzsteuer-Senkung wird an Endverbraucher weitergegeben.
  • Unternehmens-Kunden werden ebenfalls berücksichtigt.
  • Die Rabatte können bei vielen Shop-Systmen auch auf bestimmte Artikelgruppen begrenzt werden (zum Beispiel könnten preisgebundenen Artikel davon ausgenommen werden)

Nachteil:

  • Die Preis-Senkung ist nicht direkt bei den Preisen im Shop sichtbar.
  • Berücksichtigung der Preisangabenverordnung (PAngV)

Zum Thema Preisangabenverordnung (PAngV) hat Onlinehändler News einen umfassenden Beitrag veröffentlicht: https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/133178-mehrwertsteuersenkung-rabatt-ohne-preisaenderung

Hinweis: Es dürfen keine 3% Rabatt vom Bruttopreis subtrahiert werden, sonst wird ein höherer Rabatt gewährt. Um auf den gleichen Nettobetrag zu erreichen, müsste ein Rabatt von genau 2,521% gewährt werden. Wenn kleinere Abweichungen in Ordnung sind, können natürlich auch 2,5% verwendet werden. Für den verminderten Steuersatz von 7% auf 5% müsste ein Rabatt von 1,869% gewährt werden.

Eingabe der Preise im Shop

Je nach Shop-System und den Voreinstellungen werden die Preise unterschiedlich in den Artikeln hinterlegt.

In manchen Online-Shops wird der Endpreis als Bruttobetrag eingegeben. Andere Shop-Systeme hinterlegen den Nettopreis im Artikel. In manchen Shop-Systemen lässt sich das sogar einstellen.

Über die Steuer-Einstellung wird dann der entsprechende „unbekannte“ Preis anhand des Steuersatzes berechnet. In der Regel wird dabei nur einer von beiden Preisen wirklich gespeichert und intern hinterlegt.

Preisanzeige im Shop

Viele Shop-Systeme können zwischen Endverbrauchern und Geschäftskunden unterscheiden, was auch eine unterschiedliche Preis-Darstellung ermöglicht.

  • In der Regel werden so Endverbraucher-Preise bereits inkl. MwSt. angezeigt (Brutto).
  • Händlerpreise werden stattdessen (nach einem Login) Netto zzgl. MwSt. angezeigt. Dies berechnet das Shop-System automatisch.

Mehrwertsteuersenkung bei B2B-Kunden mit Nettopreisen

Ein besonderes Augenmerk liegt auf den B2B-Kunden (oder auch „Händler“). Für diese Kundengruppe sind in der Regel die Nettopreise entscheidend.

Eine Anpassung im Sinne von Variante 2, bei der die Bruttopreise gleich bleiben, würde für diese Kundengruppe zu höheren Preisen führen.

In den meisten Fällen wird eine Preiserhöhung für B2B-Kunden durch die Mehrwertsteuersenkung vermieden werden sollen. Falls im Shop auch B2B-Kunden einkaufen, sollte darauf besonders geachtet werden.

Aufpassen bei vorhandenen Bestellungen und weiteren Abhängigkeiten

Die meisten Online-Shops berechnen die Mehrwertsteuer unmittelbar zum Zeitpunkt der Bestellung.

Allerdings ist in der Regel das Lieferdatum für den zu berechnenden Steuersatz relevant und nicht das Datum der Bestellt. Besonderheiten können zusätzlich für die Lieferung in EU- und Drittländer bestehen. Daher muss bei Bestellungen rund um die Stichtage 01.07.2020 und voraussichtlich 31.12.2020 mit besonderer Vorsicht vorgegangen werden.

Beispiel:

  • Eine Kundin bestellt am 30.06.2020 um 20:35 Uhr zu einem Preis von EUR 119,00 und zahlt per PayPal und die Auftragsbestätigung wurde versendet.
  • Die Lieferung erfolgt am 01.07.2020, wodurch der neue Steuersatz gültig wäre. Der Endpreis wäre nun eigentlich EUR 116,00.
  • Wenn Sie die Vergünstigung an die Kundin weitergeben, müssen Sie EUR 3,00 per PayPal erstatten.
  • Wenn Sie die Vergünstigung nicht an die Kundin weitergeben, ist dies möglicherweise nicht zulässig. Zudem muss der Nettopreis in der Bestellung, spätestens in der Rechnung angepasst werden (Fragen Sie am besten Ihrer Steuerberaterin bzw. Ihrem Steuerberater, falls dieser Fall eintritt).
  • In jedem Fall muss die Rechnung gegenüber der Bestellung angepasst werden, damit der neue Steuersatz korrekt verwendet wird.

Tipp: Wenn das Bestellaufkommen es zulässt, sollten die Automatisierungen für die Zeit um die Stichtage 01.07.2020 und 01.01.2021 herum deaktiviert werden. So lassen sich Probleme bei der Rechnungsstellung noch beseitigen, bevor reihenweise falsche Rechnungen ausgestellt worden sind.

Wenn die Lieferungen in mehreren Teilen (Teillieferungen) erfolgen und ein Teil vor dem Stichtag versendet wird, ein weiterer Teil hingegen nach dem Stichtag, gelten hierzu ebenfalls unterschiedliche Steuersätze. Eventuell kann es daher bei Teillieferungen sinnvoll sein, die Bestellung bzw. die Rechnungen ebenfalls aufzuteilen.

Versandkosten, Gutscheine und Rabatte nicht vergessen

Die Shop-Systeme sehen auch für Versandkosten, Gutscheine und Rabatte teilweise eigene Steuersätze vor. Vergessen Sie diese nicht bei der Änderung!

Tests und Dokumentation durchführen

Damit Sie sicher sein können, dass alles funktioniert, führen Sie am besten einige Testbestellungen aus.

Wer sogar ein vollständiges Test-System des Online-Shops betreibt, kann die Umsatzsteuer-Änderung bereits im Vorfeld im Test-System machen und die Auswirkungen prüfen.

Insbesondere sollten folgende Sachverhalte getestet werden (unter der Voraussetzung, dass sie vorkommen)

  • Bestellung und Lieferung jeweils vor und nach dem Stichtag
  • Teillieferungen vor und nach dem Stichtag
  • Lieferung ins EU-Ausland
  • Lieferung ins EU-Ausland mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Lieferungen weltweit
  • Für alle Fälle auch Lieferung an Firmen
  • Versandkostenberechnung für alle Geschäftsvorfälle
  • Rabatt-Berechnungen für alle Geschäftsvorfälle (insbesondere bei Nutzung eines pauschalen Warenkorbrabatts wie in Variante 3 beschrieben)

Tipp: Dokumentieren Sie die gemachten Schritte zur Änderung der Steuersätze und Preise, damit Sie diese am Ende der Mehrwertsteuer-Senkung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets wieder zurücksetzen können.

MwSt.-Anpassung in
Shopware 5

Shopware 5 arbeitet intern mit Nettopreisen, was die Weitergabe der Mehrwertsteuer-Senkung an Endverbraucher*innen erleichtert. Die oben beschrieben Variante 1 ist somit am einfachsten umsetzbar.

Die dafür notwendigen Einstellungen finden Sie unter:

  • Einstellungen / Grundeinstellungen / Steuern

  • Einstellungen / Grundeinstellungen / Kundengruppen

Eine detaillierte Beschreibung kommt offiziell von Shopware:

https://www.shopware.com/de/news/neue-mehrwertsteuer-durch-konjunkturpaket-bereite-deinen-onlineshop-vor/

Bruttopreise in Shopware 5 beibehalten

Um die Bruttopreise in Shopware 5 beizubehalten, können Sie zwischen folgenden Optionen wählen:

  1. Brutto-Preise vor Steuer-Änderung exportieren und wieder importieren

  2. Brutto-Preise manuell neu eingeben

  3. Plugin von Shopware nuten (soll demnächst erscheinen)

Diskussionen zu dem Thema finden Sie unter:

MwSt.-Anpassung in
Shopware 6

Für Shopware 6 wurden gegenüber Version 5 Änderungen im System gemacht, sodass bei Veränderung des Steuersatzes die Bruttopreise gleichbleibend sind. Somit ist die oben beschriebene Variante 2 für Shopware 6 am einfachsten umzusetzen.

Die dafür notwendigen Einstellungen finden Sie unter: Einstellungen / Steuern

In der offiziellen Beschreibung von Shopware erhalten Sie weitere Informationen:

https://www.shopware.com/de/news/neue-mehrwertsteuer-durch-konjunkturpaket-bereite-deinen-onlineshop-vor/

Diskussionen zum Thema:

https://forum.shopware.com/discussion/69231/mwst-anderung-wegen-corona-fuer-shopware-6

Nettopreise in Shopware 6 beibehalten

Warten Sie am besten auf das von Shopware angekündigte Plugin oder nutzen Sie eines der bereits verfügbaren Plugins.

MwSt.-Anpassung in
WooCommerce

Ob WooCommerce die Artikelpreise als Brutto- oder Nettopreise speichert, hängt von den gewählten Einstellungen ab:

WooCommerce / Einstellungen / Mehrwertsteuer / Steuer-Optionen

Es gibt unter Preise mit Steuern eingegeben die Optionen:

  • Ja, ich gebe die Produktpreise inklusive Mehrwertsteuer ein

  • Nein, ich gebe die Produktpreise exklusive Mehrwertsteuer ein

Je nachdem, was hier ausgewählt gewählt ist, bleibt der Preis bei Änderung der Steuer-Einstellungen erhalten.

  • Ja: Bruttopreis bleibt fix (oben genannte Variante 2 ist einfacher umzusetzen)

  • Nein: Nettopreis bleibt fix (oben genannte Variante 1 ist einfacher umzusetzen)

Eine gute Beschreibung und Steuer-Tabellen zum Import gibt es auch unter:

https://www.bajorat-media.com/mehrwertsteuersenkung-2020-einstellung-der-umsatzsteuer-mehrwertsteuer-in-woocommerce-anpassen-13105/

Wenn aufgrund der Steuer-Änderung eine Preisanpassung in den Artikeldaten notwendig wird, müssen alle Preise neu hinterlegt werden.

Bei einer größeren Anzahl von Artikeln lohnt sich hier vermutlich ein Export aller Preise und Import der geänderten Preise oder die Nutzung der Mehrfachaktion „Bearbeiten“ in der Artikel-Übersicht. Damit können Sie eine prozentuale Erhöhung bzw. Reduzierung der Preise durchführen.

MwSt.-Anpassung in
Gambio

Gambio arbeitet intern mit Nettopreisen. Das führt dazu, dass nach einer Verringerung der Steuersätze die Bruttopreise niedriger werden. Dies entspricht der oben beschriebenen Variante 1.

Die Mehrwertsteuer-Einstellungen in Gambio passen Sie hier an: Shop-Einstellungen / Land/Steuer / Steuersätze

Von offizieller Seite gibt es im Gambio-Blog demnächst weitere Informationen:

https://www.gambio.de/blog/anpassung-mehrwertsteuer-gambio/

Diskussionen zum Thema gibt es ebenfalls im Gambio-Forum: https://www.gambio.de/forum/threads/coronahilfe-mehrwertsteuer-16-ab-juli.43843/

Bruttopreise in Gambio beibehalten

Wenn Sie die ursprünglichen Bruttopreise in Gambio beibehalten wollen, müssen die Nettopreise in den Artikeln erhöht werden. Dies machen Sie entweder per Export/Import oder manuell. Eine Hilfe kann auch die QuickEdit-Funktion sein, die Sie im Menü unter Artikel / QuickEdit finden.

MwSt.-Anpassung in
Shopify

In Shopify werden in den Artikeln Bruttopreise gepflegt, welche auch nach einer Steuer-Änderung fix bleiben. Demnach ist die Umsetzung von der beschriebenen Variante 2 in Shopify am einfachsten umzusetzen.

Darüber hinaus passt Shopify den Steuersatz von 19% in Deutschland automatisch auf 16% an.

Sollten Sie auch Artikel zum verminderten Steuersatz von 7% anbieten, müssen Sie die Einstellungen manuell machen. Das gleiche gilt für die Steuersätze zur Lieferung in andere Länder.

Sie finden die Optionen unter: Einstellungen / Steuern

Es gibt zudem offiziell von Shopify eine kostenlose Webinar-Reihe in deutscher Sprache. Die Webinare finden im Moment regelmäßig statt. Hier geht es zur Anmeldung:

https://www.shopify.de/blog/mehrwertsteuersenkung-konjunkturpaket

Nettopreise in Shopify beibehalten

Um die Nettopreise in Shopify beizubehalten, müssen alle hinterlegten Artikelpreise geändert werden. Hierzu eignet sich der Bulk-Editor, den Sie in der Artikel-Liste aufrufen können.

MwSt.-Anpassung in
xt:Commerce

xt:Commerce hat eine Anleitung herausgegeben, mit der sich beide Varianten bequem umsetzen lassen.

https://www.xt-commerce.com/aenderung-der-mehrwertsteuer-und-plugin-zur-preisanpassung/

Auswirkungen auf Warenwirtschaften, ERP-Systeme und Schnittstellen

Wenn Sie Schnittstellen zwischen Ihrem Online-Shop und dem Warenwirtschaftssystem im Einsatz haben, müssten auch hier gegebenenfalls noch Einstellungen vorgenommen werden. Erkundigen Sie sich am besten beim Hersteller der Schnittstelle.

In der Warenwirtschaft bzw. dem ERP-System müssen in aller Regel die neuen Steuersätze zu hinterlegt werden. Die Software-Hersteller stellen Ihnen die notwendigen Informationen oder Updates bereit.

Falls Sie eine Shop-Schnittstelle von mir einsetzen, sind in der Regel keine Anpassungen der Schnittstellen-Einstellungen erforderlich, da sich diese an den Steuersätzen in der jeweiligen Shop-Bestellung bzw. den Steuersätzen aus den Artikeln der Warenwirtschaft bedienen.

Daniel Peters

Daniel Peters ist selbstständiger Software-Entwickler aus Hamburg. Er ist spezialisiert auf E-Commerce-Schnittstellen und entwickelt Software zum Verbinden von Warenwirtschaftssystemen mit Onlineshops und Marktplätzen. Zudem berät er Onlinehändler, E-Commerce-Agenturen und Softwarehersteller bei der Implementierung von Schnittstellensoftware im E-Commerce-Umfeld.

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